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Schuldberufung und Medienrecht

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/55ÖJZ 2024, 186 - 189 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 470 Z 3 StPO

Eine kassatorische Entscheidung gem § 470 Z 3 erster Fall StPO darf das BerG, das selbst Tatsacheninstanz ist, nur dann treffen, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahmen schon in nichtöff Sitzung ergibt.

§ 36 Abs 1 MedienG (§ 37 Abs 2 MedienG)

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