§ 22 Abs 3 VbVG
Wurde zugleich mit dem Freispruch der natürlichen Person entgegen § 22 Abs 1 VbVG der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße abgewiesen, ist § 22 Abs 3 VbVG nicht anzuwenden.
13 Os 122/22y
§ 22 Abs 3 VbVG
Wurde zugleich mit dem Freispruch der natürlichen Person entgegen § 22 Abs 1 VbVG der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße abgewiesen, ist § 22 Abs 3 VbVG nicht anzuwenden.
13 Os 122/22y