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Zugleich mit Freispruch abgewiesener Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/54ÖJZ 2024, 186 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 22 Abs 3 VbVG

Wurde zugleich mit dem Freispruch der natürlichen Person entgegen § 22 Abs 1 VbVG der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße abgewiesen, ist § 22 Abs 3 VbVG nicht anzuwenden.

13 Os 122/22y

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