vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Standseilbahn als Verkehrsunternehmen - Verkaufsraum von Vermietung umfasst

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/46ÖJZ 2024, 167 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 1 Abs 2 Z 1 MRG

Auch ein privat zu touristischen Zwecken betriebenes Seilbahnunternehmen (hier Standseilbahn auf den Salzburger Festungsberg) ist vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen. Der Verkaufsraum in der Talstation ist diesem Betrieb zugeordnet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!