§ 46 IO; § 1014 ABGB
Der Anspruch des Geschäftsführers der späteren Schuldnerin auf Ersatz der Verteidigerkosten aus einem mit Freispruch beendeten Strafverfahren nach Insolvenzeröffnung (wegen seiner früheren Geschäftsführertätigkeit für die Schuldnerin) ist auch dann keine Masseforderung, wenn der Insolvenzverwalter in das (Werk-)Vertragsverhältnis mit dem Geschäftsführer eingetreten war.