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Keine gerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften im Abschöpfungsverfahren

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/44ÖJZ 2024, 164 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 200 Abs 4 Satz 1 IO

Im Abschöpfungsverfahren ist eine gerichtliche Genehmigung von beabsichtigten Rechtsgeschäften, die der Schuldner nach Aufhebung des Konkurses abschließen will oder abschließt, nicht vorgesehen.

8 Ob 34/23t

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