In zwei aktuellen Entscheidungen befasst sich der OGH erstmals an der Schnittstelle von Wertpapieraufsichtsrecht und Zivilrecht mit dem Vertrieb von Veranlagungen über einen "Tippgeber". Nach einem Überblick über die etwas unübersichtlichen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen analysiert der Beitrag die Haftung des Tippgebers nach § 1313a ABGB für Fehlberatungen trotz internen Beratungsverbots. Abschließend werden, losgelöst von den Anlassfällen, noch mögliche Ansprüche gegen den Vermögensverwalter beleuchtet, der sich des Tippgebers bedient.