§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG hat im Verbraucherrecht bis dato eher ein Schattendasein geführt. Durch die jüngste Rsp des OGH zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen ist die Bestimmung ins Rampenlicht gerückt. Aus diesem Anlass untersucht der vorliegende Beitrag, ob und inwieweit § 6 Abs 2 Z 4 KSchG einen Zinsdeckel für variabel verzinste Verbraucherkreditverträge normiert.