Der EuGH befasst sich zum wiederholten Mal mit sportrechtlichen Fragestellungen. Im Kern geht es darum, ob die allgemein zugängliche und nicht anonymisierte Veröffentlichung von Dopingsperren im Internet der DSGVO widerspricht. Mit dieser Fragestellung sind Auswirkungen auf das völkerrechtlich geprägte Anti-Dopingrecht, das europäische Sportrecht und den österr Rechtsschutz in Dopingverfahren verbunden. Im September 2023 hat Generalanwältin den Schlussantrag gestellt, der mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert.