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Haftung bei Beteiligung an einem Shitstorm

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/255ÖJZ 2024, 887 - 889 Heft 14 v. 4.10.2024

§§ 896, 1301, 1302 ABGB

Unter Shitstorm wird ein Sturm der Entrüstung im virtuellen Raum mit zum Teil beleidigenden Äußerungen gegen eine Person mit Beteiligung einer für den Betroffenen zumeist nicht oder jedenfalls nicht exakt erfassbaren Menge an Teilnehmenden verstanden.

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