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Kuratorenbestellung trotz unwirksamer (Änderung der) Erbantrittserklärung

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/254ÖJZ 2024, 886 - 887 Heft 14 v. 4.10.2024

§ 810 Abs 1 ABGB; § 173 Abs 1 AußStrG

Stehen Vertretungshandlungen im Zusammenhang mit einem Nachlass an, sind schon aus Gründen der Rechtssicherheit klare Vertretungsverhältnisse zu schaffen. Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators ist bei einzuleitendem Verfahren über das Erbrecht auch dann erforderlich, wenn sich die Erbansprecher in Bezug auf eine anstehende Vertretungshandlung einig sind.

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