§§ 37, 65, 67 ASGG
Der Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Er bestimmt auch die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften.
10 Ob S 5/24v
§§ 37, 65, 67 ASGG
Der Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Er bestimmt auch die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften.
10 Ob S 5/24v