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Verjährung des Rückgriffsanspruchs nach § 11 Abs 1 Satz 1 EKHG

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/240ÖJZ 2024, 832 - 834 Heft 13 v. 11.9.2024

§§ 896, 1478 ABGB; § 11 Abs 1 Satz 1 EKHG

Der Rückgriffsanspruch nach § 11 Abs 1 Satz 1 EKHG ist lex specialis gegenüber § 896 ABGB. Die verjährungsrechtlichen Grundsätze zu § 896 ABGB sind auch auf den Rückgriffsanspruch nach § 11 Abs 1 Satz 1 EKHG anzuwenden.

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