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Anbieten einer Liegenschaft an den Vorkaufsberechtigten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/238ÖJZ 2024, 831 Heft 13 v. 11.9.2024

§ 1072 ABGB

Der im Kaufvertrag enthaltene Vorbehalt eines besseren Käufers ist nach der klaren gesetzlichen Regelung eine Bedingung (iSd §§ 897 ff ABGB). Ohne Übergabe des Kaufgegenstands ist er eine aufschiebende Bedingung (§ 1083 ABGB), mit Übergabe des Kaufgegenstands eine auflösende Bedingung (§ 1084 ABGB).

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