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Übergabsvertrag mit Drittbegünstigung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/237ÖJZ 2024, 829 - 831 Heft 13 v. 11.9.2024

§ 881 Abs 2 ABGB

Die Vertragspartei und der Drittbegünstigte aus einem Vertrag zugunsten Dritter (hier: Übergabsvertrag) bilden bei der Vertragsanfechtung keine notwendige Streitgenossenschaft. (FN 1)

7 Ob 184/23v

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