vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatzprozesse nach Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/200ÖJZ 2024, 700 - 701 Heft 11 v. 31.7.2024

§ 411 ZPO

Für die Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft ist unerheblich, ob ein Anspruch Streitgegenstand war, entscheidend ist vielmehr, ob der Anspruch Gegenstand der Sacherledigung (Urteilsgegenstand) war.

1 Ob 115/23b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!