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Unwirksamkeit unbestimmter Mediationsklauseln

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/192ÖJZ 2024, 690 - 691 Heft 11 v. 31.7.2024

§ 869 ABGB

Obligatorische Mediationsvereinbarungen müssen inhaltlichen Mindesterfordernissen entsprechen und daher ein Mindestmaß an Bestimmtheit aufweisen. Neben den zu regelnden Ansprüchen sind Vorgaben in Bezug auf die Auswahl und Bestellung der Streitschlichter, den Ort der Streitschlichtung und die Dauer der vorgerichtlichen Streitbeilegungsversuche als Richtschnur für eine wirksame obligatorische Streitschlichtungsklausel anzusehen.

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