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Prozessführungsbefugnis im Anwendungsbereich der EuErbVO und der EuInsVO

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/19ÖJZ 2022, 179 - 181 Heft 3 v. 25.1.2022

§ 7 Abs 2 IO; § 235 Abs 5 ZPO

Ist eine Einschränkung der Prozessführungsbefugnis nach fremdem Recht - hier infolge einer Anordnung der Nachlassverwaltung nach § 1984 BGB - wegen Art 23 Abs 2 lit f EuErbVO auch in einem österr Zivilprozess zu beachten, so richten sich ihre prozessualen Folgen nach dem auf das Verfahren anwendbaren österreichischen Zivilprozessrecht. (FN 1)

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