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Gegendarstellung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/13ÖJZ 2022, 82 - 84 Heft 2 v. 10.1.2022

§ 6 Abs 2 StPO (§ 9 Abs 3, § 14 Abs 3 MedienG; § 281 Abs 1 Z 9 lit a, § 474 StPO)

Erachtet das BerG einen von den Feststellungen des angefochtenen U abweichenden Bedeutungsinhalt der These für gegeben, hat es die Beteiligten dazu zu hören.

15 Os 66/21a

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