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Gewalt

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/14ÖJZ 2022, 84 - 85 Heft 2 v. 10.1.2022

§ 105 Abs 1 StGB

Gewalt setzt keine "aktive, physische Einwirkung auf den Körper des Opfers" voraus. Von einer "Vergeistigung" des Gewaltbegriffs kann keine Rede sein, wenn die vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse mal Beschleunigung) - physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer - durch das Täterverhalten (das sich dieser Kraft bedient) gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt wird.

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