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Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/18ÖJZ 2020, 127 - 129 Heft 3 v. 27.1.2020

§ 879 ABGB

Die Ausnahme von der in § 879 Abs 3 ABGB verankerten Inhaltskontrolle - die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten - ist möglichst eng zu verstehen und soll auf die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen beschränkt bleiben. Die individuell ausgehandelte (Mindest-)Verzinsung des Kredits betrifft die Hauptleistungspflicht des Kreditnehmers und unterliegt daher nicht der Inhaltskontrolle.

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