§§ 1295, 1304 ABGB
Liegt der Anlageentscheidung auch eine dem Geschädigten vorwerfbare Sorglosigkeit zugrunde, kommt grundsätzlich auch bei fehlender "Korrelation" zum haftungsbegründenden Aufklärungsfehler eine Minderung des Ersatzes wegen Mitverschuldens in Betracht.