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Verdienstentgang und Unternehmenswertverlust

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/16ÖJZ 2020, 121 - 123 Heft 3 v. 27.1.2020

§ 1325 ABGB (§ 1323 ABGB)

Unfallbedingter Verdienstentgang und Schadenersatz für den Wertverlust des Unternehmens (hier: Ein-Mann-GmbH) aufgrund der beim Unternehmer eingetretenen Unfallfolgen sind zwei ihrer Natur nach unterschiedliche Ansprüche. Dem Kl, der für beides Ersatz begehrt, kann nicht der Einwand der Bereicherung entgegengehalten werden.

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