vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Große Kammer bestätigt provisorische Anordnung von einstweiligen Maßnahmen im Zusammenhang mit polnischen Bestimmungen über die Senkung des Ruhestandsalters von Richtern des Höchstgerichts

EuGH-EntscheidungenJudikaturMaria BergerÖJZ 2019/31ÖJZ 2019, 285 - 286 Heft 6 v. 11.3.2019

Polen ist unverzüglich und bis zum Erlass des U in der Hauptsache verpflichtet, die Regelungen bzgl der Absenkung des Ruhestandsalters der OGH-Richter sowie jegliche darauf beruhende Maßnahme auszusetzen; alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die betroffenen Richter ihr Amt weiterhin zu denselben Bedingungen wie vor Inkrafttreten dieser Regelungen ausüben können; Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen neue Richter - inkl des Präsidenten - anstelle jener, die von den neuen Regelungen betroffen sind, zu ernennen; der Komm bis spätestens einen Monat nach Zustellung dieses B und danach monatlich die Maßnahmen mitzuteilen, die erlassen wurden, um diesem B vollumfänglich nachzukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!