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Unterhaltsschaden des Scheinvaters

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/120ÖJZ 2019, 828 - 832 Heft 18 v. 9.9.2019

§ 1295 ABGB (§ 90 ABGB)

Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des § 90 ABGB und begründen einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Ehegattin.

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