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Internationale Zuständigkeit: Schadenersatzklage eines österr Aktionärs gegen in Deutschland ansässige Abschlussprüferin

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2025/19NZ 2025, 41 - 42 Heft 1 v. 28.1.2025

Die internationale Zuständigkeit Österreichs für eine Schadenersatzklage eines österr Aktionärs gegen die in Deutschland ansässige Abschlussprüferin, die gemeinsam mit einem in Österreich wohnhaften Aufsichtsratsmitglied geklagt wurde, wird gem Art 8 Nr 1 EuGVVO bejaht - gleichlautend wie E 9 Ob 18/22w. Es handelt sich dabei um keine missbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichtsstands.

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