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Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Vermächtnisnehmers

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/18NZ 2025, 40 Heft 1 v. 28.1.2025

1. Für die Erlassung der einstweiligen Verfügung nach § 381 Z 1 EO muss die konkrete Gefährdung von der gefährdeten Partei behauptet und bescheinigt werden.

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