1. Für die Erlassung der einstweiligen Verfügung nach § 381 Z 1 EO muss die konkrete Gefährdung von der gefährdeten Partei behauptet und bescheinigt werden.
1. Für die Erlassung der einstweiligen Verfügung nach § 381 Z 1 EO muss die konkrete Gefährdung von der gefährdeten Partei behauptet und bescheinigt werden.