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Unzulässigkeit der Einrede des wesentlichen gemeinsamen Irrtums gegen Gewährleistungsansprüche

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/20NZ 2025, 43 - 50 Heft 1 v. 28.1.2025

Der gewährleistungsberechtigte Käufer behält sein ihm nach § 932 Abs 4 ABGB zustehendes und nach § 9 KSchG einseitig zwingendes Wahlrecht zwischen Preisminderung und Vertragsauflösung selbst dann, wenn er und der gewährleistungspflichtige Verkäufer einem gemeinsamen Irrtum unterlegen waren und der Verkäufer diesen Irrtum einredeweise geltend macht.

9 Ob 67/23b

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