vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/13NZ 2025, 36 - 37 Heft 1 v. 28.1.2025

1. Die Durchführung der schriftlichen Abhandlungspflege setzt das Einvernehmen aller Parteien voraus.

2. Grundsätzlich wird der potenzielle Erbe erst mit Abgabe seiner Erbantrittserklärung Partei des Verlassenschaftsverfahrens. Davor hat er weder Einfluss auf den Gang des Verlassenschaftsverfahrens noch Rekurslegitimation.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!