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Zur Erbhofeigenschaft

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/14NZ 2025, 37 - 38 Heft 1 v. 28.1.2025

1. Erbhöfe iSd Kärntner ErbhöfeG sind land- und forstwirtschaftliche, mit einer Hofstelle versehene Betriebe mittlerer Größe, deren Flächenausmaß wenigstens fünf Hektar beträgt und deren Durchschnittsertrag das Sechsfache des zur Erhaltung einer fünfköpfigen Familie Erforderlichen nicht übersteigt.

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