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Auskunftsbegehren und Pflichtteilsberechtigung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/211NZ 2023, 614 - 617 Heft 12 v. 18.12.2023

1. Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB iVm Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO steht dem konkret Pflichtteilsberechtigten zu.

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