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Abstraktes Schuldanerkenntnis ist keine taugliche Grundlage für die Eintragung einer Hypothek

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/202NZ 2023, 576 - 580 Heft 11 v. 4.12.2023

1. Besteht weder nach dem Inhalt des Notariatsakts noch nach den Feststellungen ein Streit über offene Forderungen oder Zweifel über deren Bestehen, liegt kein konstitutives Anerkenntnis vor.

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