Werden im Rahmen eines Bauträgervertrags unbesichert Zahlungen geleistet, besteht ein Rückforderungsanspruch gem § 14 Abs 1 BTVG. Für die Anwendbarkeit des BTVG ist keine Unternehmereigenschaft des Bauträgers erforderlich.
3 Ob 71/23x
Schlagwörter:
Werden im Rahmen eines Bauträgervertrags unbesichert Zahlungen geleistet, besteht ein Rückforderungsanspruch gem § 14 Abs 1 BTVG. Für die Anwendbarkeit des BTVG ist keine Unternehmereigenschaft des Bauträgers erforderlich.
3 Ob 71/23x
Schlagwörter: