Bund
Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird, BGBl I 2022/88
Mit dieser Nov sollen beim gemeinnützigen Wohnbau hinkünftig Spekulationen auch „bei sofortigem Eigentum“ verhindert werden (§ 15i – Spekulationsfrist). Im Übrigen zielen die Änderungen auf eine Stärkung der Qualität und Effizienz der Revision von gemeinnützigen Bauvereinigungen ab.