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Kontrahierungszwang.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald Schwarz , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6594Jus-Extra OGH-Z 2020, 3 Heft 397 v. 1.3.2020

§ 879 ABGB

Im Verhältnis zu Gebietskörperschaften, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, kommt ein weiterer Rechtsgrund für einen Kontrahierungszwang in Betracht, der in der Verpflichtung zur Gleichbehandlung gesehen wird. Liegt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots vor und wird ein Wirtschaftsteilnehmer durch eine Leistungsverweigerung unsachlich benachteiligt, so kann dies zu einem Kontrahierungszwang führen.

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