Für die Begründung von selbständigem WE an einem in seinem Zubehör-WE stehenden Kfz-Abstellplatz benötigt der WEer weder die Zustimmung der anderen Miteigentümer noch eine Nutzwertfestsetzung. Letzteres allerdings nur, wenn sich der Nutzwert des Kfz-Abstellplatzes zweifelsfrei aus der früheren Nutzwertermittlung ergibt.
5 Ob 2/24s