Die angespannte wirtschaftliche Situation führt gegenwärtig vermehrt dazu, dass begonnene Bauten auf dem Immobilienmarkt angeboten werden. Der Ankauf solcher Immobilien kann mE auch für eine GBV interessant sein. Der folgende Beitrag behandelt die zentrale Frage, ob ein solcher Kauf als Haupt- oder genehmigungspflichtiges Ausnahmegeschäft zu werten ist.
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