Nachdem bereits im Jahr 2018 Regelungen zur Kurzzeitvermietung in Wohnzonen in die Bauordnung für Wien (BO) aufgenommen wurden, (FN ) wurden im Jahr 2023 diese Regelungen einerseits auf ganz Wien ausgedehnt und andererseits in Wohnzonen weiter verschärft. (FN ) Dies hat zur Befassung der Höchstgerichte geführt, wobei zwei Judikate wichtige Weichenstellungen für die Kurzzeitvermietung beinhalten.
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