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Zur wirksamen Befristung

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/150immolex 2025, 363 - 364 Heft 11 v. 7.11.2025

Für die wirksame Befristung eines Mietvertrags ist regelmäßig die schriftliche Vereinbarung eines unbedingten, durch Datum oder Fristablauf bestimmten Endtermins erforderlich, der aus der Urkunde selbst hervorgehen muss.

4 Ob 48/25z

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