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Aufrechnungsverzicht bei bestehenden Forderungen gegen die EigG

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2025/138immolex 2025, 332 - 333 Heft 10 v. 10.10.2025

Der einzelne WEer kann einem Begehren der vom Verwalter vertretenen EigG auf Zahlung ausständiger Betriebskostenakonti für die laufende Abrechnungsperiode keine Gegenforderung(en) aus (angeblich) bevorschussten Aufwendungen für die Liegenschaft aufrechnungsweise entgegenhalten.

5 Ob 11/25s

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