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Erwerb einer nicht offenkundigen Dienstbarkeit

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/187immolex 2024, 429 Heft 12 v. 6.12.2024

Eine (ersessene oder) vertraglich vereinbarte nicht verbücherte Dienstbarkeit, die nicht offenkundig ist, erlischt durch den gutgläubigen Erwerb des belasteten Grundstücks. § 1500 ABGB schützt nur den rechtsgeschäftlichen, dh den entgeltlichen Erwerber.

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