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Prüfungsbefugnis des Grundbuchsgerichts

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/188immolex 2024, 430 Heft 12 v. 6.12.2024

Grundsätzlich hat sich das Grundbuchsgericht bei der Prüfung des Gesuchs auf die Auslegung des Wortlauts des Vertrags zu beschränken und keinen davon abweichenden Parteiwillen zu ermitteln und keine Zweifelsfragen durch vom Wortsinn nicht mehr gedeckte Interpretation zu klären.

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