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Voraussetzungen einer Streitanmerkung

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2024/169immolex 2024, 390 Heft 11 v. 7.11.2024

Eine Streitanmerkung bei bloß obligatorischen, auf vertraglicher Grundlage beruhenden Ansprüchen ist nicht zu bewilligen, dies auch dann nicht, wenn aufgrund des Anspruchs der Erwerb eines bücherlichen Rechts begehrt wird.

5 Ob 93/24y

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