Aus aktuellem Anlass einer Entscheidung des BFG (BFG 31. 7. 2024, RV/6100332/2021) sowie aufgrund in der jüngeren Vergangenheit medial verbreiteter Überlegungen verschiedener Parteien, Vermögens- und Erbschaftssteuern einzuführen, haben Überlegungen zur Übertragung von Vermögen in eine österreichische Stiftung wieder zugenommen. Auch wenn die ursprünglichen Steuervorteile einer Privatstiftung im Lauf der Zeit immer wieder reduziert wurden, hat die Stiftung doch in der Nachfolgeplanung und zur Vermögenssicherung noch immer Bedeutung. Nachfolgend soll in weiterer Folge daher die Besteuerung bei Zuwendung von Vermögen in die Privatstiftung dargestellt werden.