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Offenkundige Unangemessenheit des Fixpreises und Irrelevanz des § 15h WGG

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/165immolex 2024, 383 - 384 Heft 11 v. 7.11.2024

Der von der gemeinnützigen Bauvereinigung für die nachträgliche Übereignung der Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit an den Mieter geforderte Fixpreis ist nur dann offenbar unangemessen, wenn er den ortsüblichen Preis für frei finanzierte gleichwertige Objekte - wenn auch geringfügig - übersteigt. Dass die WRN 2019 beim nachträglichen Eigentumserwerb einer geförderten Wohnung eine befristete Mietzinsbegrenzung angeordnet hat, ist dabei nicht zu berücksichtigen.

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