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Ersitzung eines Wegerechts für eine Gemeinde

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/166immolex 2024, 385 - 386 Heft 11 v. 7.11.2024

Für die Ersitzung eines Wegerechts durch eine Gemeinde genügt die für den Eigentümer der belasteten Liegenschaft erkennbare Benützung während der Ersitzungszeit durch Gemeindeangehörige und Touristen, als ob es sich um einen öffentlichen Weg handeln würde. Erforderlich ist aber auch eine gewisse Notwendigkeit des Weges für die Gemeinde.

8 Ob 64/23d

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