Die Auslegung, die bekl GBV habe nicht bloß eine Wissenserklärung über die damals geltende Rechtslage zur nachträglichen Übertragung des WE nach dem WGG abgegeben, sondern dem Kl die Preisbildung nach dem in einem Mietkauf-Leitfaden beschriebenen Modell zugesagt, ist insb dann vertretbar, wenn feststeht, dass eine Mitarbeiterin der bekl GBV dem Kl den Mietkauf-Leitfaden im Zuge konkreter Gespräche über die Preisbildung übergeben hat und ihm die Preisbildung im Wesentlichen wie im Mietkauf-Leitfaden beschrieben erklärt hat. Dies ohne jede Einschränkung, etwa durch einen Hinweis, dass der Mietkauf-Leitfaden und ihre Erklärungen nur die geltende Rechtslage wiedergäben.