Mit dem im März 2024 beschlossenen Bau- und Wohnpaket haben sich einige positive Veränderungen für die Immobilienwirtschaft ergeben. Eine davon ist die lang erwartete Novelle der Liebhaberei-VO. Die bisher geltenden Fristen der Liebhabereiverordnung wurden um fünf Jahre verlängert - eine nicht unerhebliche Erleichterung für die Immobilienbranche. Nachfolgend soll daher auf diese Veränderung sowie grundsätzlich auf die notwendigen Planrechnungen eingegangen werden.