vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Vermietungstätigkeit; vorweggenommene Werbungskosten

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2024/154immolex 2024, 357 - 359 Heft 10 v. 15.10.2024

Ein Vorsteuerabzug ist in der Regel bereits zulässig, wenn die Ausführung eines steuerpflichtigen Umsatzes erst beabsichtigt ist, und setzt nicht voraus, dass der Unternehmer damit einen Umsatz bereits ausgeführt hat oder ausführt. Die Gegenstände oder Dienstleistungen müssen zur Verwendung im Rahmen steuerlicher Umstände bestimmt sein. Es kommt auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen an. Für vorweggenommene Werbungskosten ist es erforderlich, dass die auf Vermietung gerichtete Absicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung tritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!