Der Zustellnachweis des Zustellers ist eine öffentliche Urkunde, die vollen Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist. Dagegen kann allerdings der Gegenbeweis angetreten werden, der schon dann erbracht ist, wenn letztlich Zweifel an der Wirksamkeit der Zustellung bleiben.
3 Ob 31/24s