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Zur Haftung des WE-Organisators

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2024/146immolex 2024, 342 - 344 Heft 10 v. 15.10.2024

Auch wenn größere Erhaltungsarbeiten aus der Rücklage finanziert werden können, kann der WE-Bewerber, der kein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses, insb über in absehbarer Zeit (ungefähr zehn Jahre) notwendig werdende Erhaltungsarbeiten erhalten hat, den WE-Organisator auf Zahlung des seiner Wohnung zugeordneten Anteils an den Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Er muss nicht die Zahlung in die Rücklage fordern.

4 Ob 145/23m

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